„Nietzsche
hat Schiller Unrecht getan" mit diesem Zitat eröffnete am
Montag, dem 7. Dezember Frau Prof. Dr. Edith Düsing ihren
Gastvortrag an der Uni Köln. Mehr Studierende als der Hörsaal
fassen konnte waren dazu erschienen, doch die meisten nicht, um Frau
Düsing über Schiller und Nietzsche sprechen zu hören. Sie wollten
darauf Aufmerksam machen, dass Prof. Dr. Düsing selbst mit einigen
Aussagen und Handlungen einer ganzen Gruppe Menschen Unrecht getan
hat.
Aufgerufen vom
Lesben- und Schwulenreferat der Uni (LuSK) hatten sich pünktlich zum
Vorlesungsbeginn um vier Uhr nachmittags über 200 Studierende in
Hörsaal XIII des Hauptgebäudes versammelt, um in etwas anderer Art
am Vortrag der Philosophieprofessorin teil zu nehmen.
Vorangegangen
war eine Auseinandersetzung zwischen LuSK und den für den Vortrag
zuständigen offiziellen Stellen der Kölner Universität und Düsing
selbst. LuSK forderte von Rektorat, Dekanat und den Veranstaltern der
Vorlesung, sie sollten Düsing an der Universität keine Plattform
mehr bieten, da diese in einer Petition vermeintlichen
Wissenschaftlern den Rücken gestärkt hatte, die behaupteten,
Homosexualität sei heilbar, und eben diese Entwicklung als „gut"
bezeichnet hatte.
Weil
die Veranstalter und offiziellen Vertreter der Universität diese
Maßnahme ablehnten und auch weitere Vermittlungsversuche
scheiterten, sahen es die homosexuellen Studierenden sowie deren
Freunde und Unterstützer als letzte Möglichkeit an, vor Ort auf den
Kontext der Professorin aufmerksam zu machen. Da Düsing in den
ersten Minuten ihres Vortrags mit keiner Silbe zu eben diesem Kontext
Stellung nahm, begannen die zum Protest anwesenden Hörer Banner und
Regebogenflaggen hochzuhalten, zu applaudieren und mit einem
Küss-Flashmob (demonstratives Küssen des gleichgeschlechtlichen
Partners) ihren Verdruss kund zu tun.
Düsing
reagierte darauf nüchtern aber eingeschnappt indem sie ihren Vortrag
abbrach. Prof. Dr. Walter Pape versuchte daraufhin, der boykotierten
Gastrednerin auf vermittelndem Wege doch noch zu ihrem Vortrag zu
verhelfen. Erst nach einer etwa 20-minütigen Diskussion und der
ausdrücklichen Aufforderung durch einen Studenten hielt Düsing es
für nötig, sich in den Disput einzuschalten. Sie erklärte, sie
habe durchaus mit Protest gerechnet und deshalb eine gedruckte
Stellungnahme mitgebracht, die nach dem Vortrag in Kopie für alle
Interessierten bereit läge. Dieser war zu entnehmen, Düsing habe
die Erklärung gegen das Engagement des Lesben- und Schwulenverbandes
Deutschland und für die Vertreter von „Wüstenstrom" und
anderen homophoben Vereinigungen unterzeichnet, weil sie die
Meinungsfreiheit als Grundrecht schützen wolle. Darüber hinaus war
auf der Rückseite ein Zeitungsartikel zu lesen, der den Sachverhalt
in absolut unneutraler Form, ja fast hetzerisch darstelle.
Am
Ende hatte die feige Lösung einer schriftlichen Stellungnahme und
der Appell der Veranstaltungsleiterin Dr. Regine Romberg an die
Protestierenden jedoch Erfolg. Eine knappe dreiviertel Stunde nach
Vorlesungsbeginn verließen sie den Saal. „Wohltuend" nannte
Düsing die eingetretene Stille, was darauf zurückzuführen sein
könnte, dass sie die protestierenden Homosexuellen nur als lästige
Störenfriede, nicht als Menschen, die für Toleranz und ebenfalls
für Grundrechte eintreten, wahrgenommen hatte.
Beide
Seiten der Auseinandersetzung schreiben sich den Grundrechtsbegriff
auf die Fahne und beide bestätigten mehrmals, ein vorangehendes,
klärendes Gespräch gesucht zu haben. Die Frage ist nur, warum es
dann nicht dazu gekommen ist. Denn wie man an der angeregten
Diskussion sehen konnte, war es tatsächlich nur das, was die
protestierenden Studierenden wollten. Es ist schade, dass Frau Düsing
darauf nicht eingegangen ist. Stattdessen zitierte sie danach im
Rahmen ihres Themas lieber Nietzsche mit den Worten,
Selbstverwirklichung sei dann vorhanden, wenn man aus eigenem Antrieb
und nicht von einem Gesetz geleitet mitleiden und mitfühlen könne -
anscheinend ohne bemerkt zu haben, dass genau diese Philosophie
Minuten vorher von den Schwulen, Lesben und deren Freunden an Ort und
Stelle gelebt worden war.