Liebe Erstsemester des Bachelor-Studiengangs Medienwissenschaften!
Herzlichen Willkommen an der Universität zu Köln und Glückwünsche zum Studienplatz!
Die erste obligatorische Studienberatung des Institutus findet am 04.10.2010 um 11 Uhr in S93 (der Raum befindet sich im Philosophikum schräg gegenüber vom Hauptgebäude).
Bei dem Termin handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, die umgehend über den Studiengang und den Verlauf informiert!
Wie auf der Studienberatung am 19.06.10 bereits erwähnt, können bei konkreten Fragen zum Studium die jeweiligen Erstsemester-Berater per E-Mail kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten der Berater sind nach einer Registrierung sichtbar.
Am Mittwoch, den 2.6. war es mal wieder so weit: Im Rahmen der allseits beliebten Club Med Party luden die Medienwissenschaftler zum Tanz. Um 21 Uhr ging es los - bis 23 Uhr konnten sich die zahlreichen Gäste sogar an Freisekt erfreuen. Wer die Erinnerung an die erste Club Med 2010 auffrischen oder erstmals erlangen möchte, kann sich hier die Fotos ansehen.
Die philosophische Fakultät richtet dieses Semester die obligatorische Studienberatung aus, die im 4. Fachsemester vorgesehen ist. Hierbei werden mehrere Termine als Alternative angeboten.
Noch
immer fasziniert die Geschichte über das im Konflikt zwischen der
außerirdischen Rasse Na’vi und der Menschheit stehende Liebespaar
Jake Sully (Sam Worthington) und Neytiri (Zoë Saldaña) die
Zuschauer.
Nachdem das von Cineasten und Fan-Communitys lang
ersehnte, kürzlich mit zwei Golden Globes prämierte Werk durch
einen Wintereinbruch in den USA Mitte Dezember den finanziell
erfolgreichsten Kinostart knapp verpasst hatte, spielte es seine auf
250 bis 350 Millionen Dollar geschätzten Produktionskosten innerhalb
kurzer Zeit wieder ein.
„Nietzsche
hat Schiller Unrecht getan" mit diesem Zitat eröffnete am
Montag, dem 7. Dezember Frau Prof. Dr. Edith Düsing ihren
Gastvortrag an der Uni Köln. Mehr Studierende als der Hörsaal
fassen konnte waren dazu erschienen, doch die meisten nicht, um Frau
Düsing über Schiller und Nietzsche sprechen zu hören. Sie wollten
darauf Aufmerksam machen, dass Prof. Dr. Düsing selbst mit einigen
Aussagen und Handlungen einer ganzen Gruppe Menschen Unrecht getan
hat.
IP-Deutschland hat am Beispiel von VOX NOW untersucht, inwieweit sich die Anzahl der erreichbaren Konsumenten durch das kombinierte Angebot von linearem und non-linearem TV vergrößert. Mit dem Ergebnis: Durch die Video-on-Demand-Angebote sind vor allem diejenigen Zuschauer erreichbar, die die im TV ausgestrahlten Formate verpasst haben.
IP-Deutschland hat 1.206 Zuschauer anhand von 21 Formaten des Video-on-Demand-Angebots von VOX NOW zur Nutzung der Plattform befragt. Unterschieden wurde dabei zwischen Nutzern, die nur das Online- oder nur das Fernseh-Angebot wahrnehmen sowie einer Mischgruppe beider Nutzungsformen.
Die Untersuchung ergab, dass im Schnitt 2/3 aller Zuschauer mindestens 2-mal die Woche das Angebot von VOX NOW nutzen. Davon gaben 67% an, hauptsächlich wegen verpasster Folgen oder Formaten die Plattform aufzusuchen. Während 48% der Befragten Zuschauer nur das Fernsehen nutzen, gaben 22% an, ausschließlich auf das Online-Angebot zurückzugreifen. Bei den restlichen Nutzern werden die beiden unterschiedlichen Angebotsformen ergänzend gebraucht. Damit erweitert das Online-Angebot des Senders die Reichweite um durchschnittlich 22%.
Eine Studie zum Angebot von RTL NOW, die im Frühjahrebenfalls von IP-Deutschland durchgeführt wurde, hatte ähnliche Ergebnisse geliefert. Auch hier hat sich ergeben, dass mehr als ein Drittel aller Nutzer ausschließlich das Online-Angebot wahrnehmen.
Die Studie konnte ebenfalls zeigen, dass 86% der Nutzer Werbung auf der Internet-Plattform begrüßen, wenn das Angebot so kostenfrei angeboten werden kann. In Kombination mit der erweiterten Reichweite des Angebots ergeben sich somit Vorteile für Cross-mediales Marketing gegenüber den monomedialen Kampagnen.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag soll nächstes Jahr zum 1. April in Kraft treten und bezahlte Produktplatzierungen bei Eigenproduktionen für Private Sender genehmigen. Es besteht allerdings eine Kennzeichnungspflicht der Produktplatzierung, welche auch für eingekaufte Produktionen gilt.
Aufgrund der angespannten finanziellen Lage im privaten Rundfunk, hatten sich die Bundesländer im März 2009 dazu entschlossen, das Product Placement für kommerzielle Sender gemäß den EU-Vorgaben zu erlauben und änderten den vormaligen Entwurf des 13. Rundfunkstaatsvertrages von April 2009 entsprechend ab. .
Kennzeichnungspflicht
Das Product Placement ist nach dem Vertrag nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben und Bedingungen erlaubt. Zum einen besteht eine Kennzeichnungspflicht der Werbeform zu Beginn und zum Schluss der jeweiligen Sendung. Außerdem darf das Produkt nicht zu stark hervorgehoben werden und die Unabhängigkeit des Senders nicht gefährdet sein. Der Hörfunk wurde ebenfalls zu einem „gleichwertigen Hinweis“ im Falle der Produktplatzierung verpflichtet. Diese Regelung gilt auch für alle eingekauften Produktionen, die ab dem 19.12.2009 fertig gestellt wurden und im privaten oder öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet werden.
Unterschiede in den Bestimmungen für private und öffentlich-rechtliche Sender bestehen unter anderem darin, dass im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Einsatz von Product Placement für private Sender in Eigen- und Auftragsproduktionen erlaubt ist.Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen aber weiterhin unentgeltliche Bereitstellung von Sachgütern, so genannte Beistellungen, außerhalb von Kindersendungen, Verbraucher- und Ratgebersendungen, sowie bei der Übertragung von Gottesdiensten, nutzen.
Weil allerdings auch hier Werbeffekte zu kalkulieren sind und für den Konsumenten kein Unterschied besteht, gelten die gleichen Kennzeichnungsvorgaben wie für die privaten Sender.
Die Art der Kennzeichnung ist von den „in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, (dem) ZDF und (den) Landesmedienanstalten“ zu definieren und einheitlich festzulegen.
Am Freitag wurde der finale Entwurf des Vertrages von 13 der 16 Ministerpräsidenten unterzeichnet. Wenn der Vertrag von allen 16 Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, müssen ihn alle Länderparlamente ratifizieren. Dies muss bis zum 31.03.2010 geschehen sein, sonst wird der Vertrag gegenstandslos.
Kritik vom VPRT
Hier sieht der VPRT weiterhin Handlungsbedarf und fordert die Bundesländer zu einem Dialog zur Erleichterung der Werbebestimmungen auf.